Am 5. November 2018 hat das Bundeskabinett den Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) zum Energiesammelgesetz beschlossen. Derzeit wird der Entwurf im Bundestag und Bundesrat behandelt. Er hat unter anderem Kürzungen der EEG-Förderung für größere Photovoltaik-Anlagen zum Inhalt. Vorgesehen ist, den Vergütungsanteil von 40 bis 750 Kilowatt Leistung zum 1. Januar 2019 auf 8,33 Cent pro Kilowattstunde zu senken. Begründet wird die Kürzung von rund 20 Prozent mit einer Überförderung, die von der EU-Kommission nicht zugelassen sei. Die Kürzungspläne des Bundeswirtschaftsministeriums hatten eine deutschlandweite Debatte ausgelöst.
Das Solar Cluster Baden-Württemberg zeigt in seiner Stellungnahme, dass von einer Überförderung keine Rede sein kann. Bereits jetzt wird durch den vorhandenen Mechanismus der monatlichen Vergütungsabsenkung eine Überförderung vermieden. Der Solar Cluster plädiert daher die kurzfristige Sonderkürzung zu streichen und fordert die Abschaffung des 52 GW Deckels. Die Branche braucht verlässliche Rahmenbedingungen damit die Photovotaik-Ausbauziele erreicht werden können.
Mit den Kürzungsplänen verspielt die Bundesregierung das Vertrauen von Investoren und der gesamten Branche der Erneuerbaren Energien. Die kurzfristige Ankündigung der Fördersenkung zwei Monate im Voraus berücksichtigt nicht notwendige Planungs-, Bestell- und Ausführungszeiträume. Dadurch geht Planungssicherheit verloren, Aufträge werden kurzfristig storniert und Unternehmen dadurch in finanzielle Bedrängnis gebracht. Um das Vertrauen der Branche zurückzugewinnen, ist zumindest eine zeitliche Streckung der Sonderkürzung notwendig.
Download der Stellungnahme als PDF.
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