Glossar

Fachbegriffe und Abkürzungen von A bis W - endlich verständlich.

Weitere Fachbegriffe finden Sie auch auf der Webseite der Sonnenmelker erklärt. 

A – Anlagenbesitzer, -betreiber und -eigentümer

Ein Anlagenbesitzer ist derjenige, der eine Photovoltaikanlage betreibt bzw. die Anlage nutzt. Er muss damit nicht unbedingt der rechtmäßige Eigentümer der Anlage sein. Ein Anlagenbesitzer ist nicht automatisch auch der Anlageneigentümer.

A – Anlagenwartung

Eine routinemäßige Inspektion der Photovoltaikanlage ist anzuraten. Dazu gehört die Prüfung der Befestigungen und der Anschlüsse. Auch der Wechselrichter bedarf einer regelmäßigen Kontrolle. Besonders anwenderfreundlich ist ein Wartungsvertrag: Der Wartungsvertrag beinhaltet alle ein bis zwei Jahre eine besonders gründliche Kontrolle, unter anderem auch des Ertrages. Die Kosten lassen sich steuerlich absetzen.

A – Anlagenausrichtung

Die Ausrichtung der Photovoltaikanlage entscheidet maßgeblich über die Wirtschaftlichkeit. Um den bestmöglichen Stromertrag zu erzielen, sollte die Ausrichtung der PV-Anlage im Idealfall exakt nach Süden zeigen. Wer seinen Eigenverbrauch maximieren will, der sollte die Module nach Osten und/oder Westen ausrichten. Dann reicht ihr Ertrag bis in die Abendstunden, wenn die Bewohner*innen wieder im Haus sind. So passt auch mehr Photovoltaik auf das Dach und man kann unter Umständen bei der Ballastierung sparen. Ost/West-Anlagen sind zudem netzdienlicher bei Volleinspeisung, da mittags weniger eingespeist wird.

B – Brandrisiko

Wie alle elektrischen Anlagen erhöhen auch Photovoltaikanlagen prinzipiell das Brandrisiko. Bei rund 3,4 Millionen Anlagen in Deutschland sind aber nur wenige Fälle bekannt, die zu einem Brand geführt haben. Insgesamt gibt es rund 200.000 Hausbrände pro Jahr in Deutschland. Von 1996 bis 2016 gab es 350 Brände, an denen Solaranlagen beteiligt waren, nur bei 120 waren sie der Auslöser. Brandursachen waren meist Fehler bei der Verkabelung und den Anschlüssen.

D – Direktvermarktung

Die Direktvermarktung erneuerbaren Stroms ist eine Alternative zur festen EEG-Einspeisevergütung. Unter den Direktvermarktern befinden sich Energieversorger und Energieunternehmen.

Es gibt zwei Arten der Direktvermarktung: Das Marktprämienmodell und die Sonstige Direktvermarktung. EEG-Anlagen können zwischen dem Marktprämienmodell und der Sonstigen Direktvermarktung wählen; ausgeförderte Anlagen hingegen können nur die Sonstige Direktvermarktung in Anspruch nehmen. Bei der Direktvermarktung wird der Strom aus erneuerbaren Energien an der Strombörse verkauft und, da sich das bei niedrigen Preisen am Strommarkt nicht lohnt, zusätzlich mittels einer Marktprämie gefördert. Die Höhe des durchschnittlichen monatlichen Marktpreises an der Strombörse zuzüglich der Marktprämie entspricht der Höhe der EEG-Vergütung. Das Marktprämienmodell existiert seit 2012. Bei Anlagen, die größer als 750 kWp sind, wird die Höhe der Marktprämie über eine Ausschreibung ermittelt.

Eine Liste mit Direktvermarktern finden sie hier Liste_Direktvermarkter_DGS_SC_2024_online.xlsx.

E – EEG

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist in Deutschland das zentrale Förderinstrument zum Ausbau von Strom aus Wind, Sonne und Biomasse. Mit dem EEG werden die Netzbetreiber verpflichtet, den Ökostrom vorrangig abzunehmen und den Anlagenbetreibern zu vergüten. Die EEG-Einspeisevergütung wird seit der Abschaffung der EEG-Umlage aus allgemeinen Haushaltsmitteln des Bundes finanziert, hauptsächlich über den Energie- und Klimafond.

Das EEG war der Auslöser für den Boom erneuerbarer Energien in Deutschland, hat die Photovoltaik weltweit konkurrenzfähig gegenüber fossilen Kraftwerken gemacht und damit eine wichtige Grundlage für einen erfolgreichen Klimaschutz gelegt. Weiterhin wurde das EEG, die Garantie von Einspeisevergütungen für Strom aus erneuerbaren Energien mit Hilfe einer EEG-Umlage, weltweit nachgeahmt und in mehr als 110 weiteren Länder umgesetzt.

E – EEG Umlage

Die Differenz zwischen den Vergütungszahlungen an Photovoltaik- und Windkraftanlagenbetreiber und den Verkaufserlösen für diesen Strom an der Börse wurden lange Zeit mit der EEG-Umlage ausgeglichen. Festgelegt wurde die genaue Höhe der EEG-Umlage für das Folgejahr jeweils am 15. Oktober. 

Die Kosten des Ökostromausbaus wurden auf immer weniger Schultern verteilt, da es großzügige Ausnahmen für stromintensive Betriebe gab. Zudem stieg paradoxerweise die Umlage, weil der erneuerbare Strom den Preis an der Strombörse gedrückt hat. Ohne die vielfachen Industrieausnahmen und die Kopplung der Umlageberechnung an den Börsenstrompreis wäre die EEG-Umlage in der Vergangenheit deutlich geringer ausgefallen.

Schon im Juli 2022 war die EEG-Umlage zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Null gesenkt worden. Seit dem 1. Januar 2023 ist die EEG-Umlage gesetzlich komplett abgeschafft. 

E – Energierücklaufzeit

Solaranlagen erwirtschaften den Energieaufwand, der zu ihrer Herstellung benötigt wird, in rund 2 Jahren. Danach laufen sie mindestens weitere 23 bis 28 Jahre und produzieren Energie. Keine der nicht erneuerbaren Energien kann dies leisten: Bei Kohlekraft- oder Atomkraftwerken muss man erst mit großem Energieaufwand das Kraftwerk errichten und es dann mit Brennstoff versorgen, was ebenfalls Energie verbraucht. Und im Gegensatz zur Sonneneinstrahlung ist der Brennstoff weder kostenlos noch unbegrenzt verfügbar.

E – Eigenverbrauch

Ein Eigenverbrauch von Solarstrom liegt vor, wenn der Photovoltaikanlageneigentümer den durch seine Solaranlage erzeugten Strom selbst vor Ort nutzt und nicht in das öffentliche Stromnetz einspeist bzw. durchleitet. Bis etwa zum Jahr 2012 war der Eigenverbrauch finanziell nicht attraktiv; bis dahin waren die Erzeugungskosten für den Solarstrom und die kostenausgleichende Einspeisevergütung zusammen höher als der Betrag, der mit Eigenverbrauch eingespart werden konnte. Seit 2012 hat sich das Verhältnis umgedreht: Eigenverbrauch ist profitabler als Einspeisung. 

Der Eigenverbrauch kann beispielsweise durch Batteriespeicher, Wärmepumpe oder intelligentes Energiemanagement erhöht werden. Dazu schaltet man elektrische Geräte wie Geschirrspüler und Waschmaschine gezielt tagsüber zu besonders sonnigen Zeiten ein. Batteriespeicher und Wärmepumpen verlagern die Nutzung des Solarstroms bis in die Abendstunden und erhöhen so den Eigenverbrauchsanteil weiter.

 

E – Einspeisevergütung

Bei der Einspeisevergütung nach dem EEG wird der Strom direkt an den Netzbetreiber verkauft, der Anlagenbetreiber erhält eine Einspeisevergütung für seinen Strom. Die Vergütungssätze variieren nach Anlagengröße und Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Lange Zeit war die Einspeisung wirtschaftlich verlockend und der Regelfall. Vor dem Hintergrund sinkender Solarstromgestehungskosten, geringerer Vergütungssätze und eines steigenden Strompreises gewinnt der Eigenverbrauch an Bedeutung. Mittlerweile ist die Höhe der Einspeisevergütung bei der Kaufentscheidung nicht mehr so relevant wie früher.

K – Kilowatt, Kilowattstunde

Watt ist die Maßeinheit für Leistung, kurz W. 1 Kilowatt (kW) entspricht 1.000 Watt. Eine Wattstunde ist die Maßeinheit für Energie, abgekürzt Wh. 1 Kilowattstunde (kWh) entspricht 1.000 Wh.

Wird bei Photovoltaik-Anlagen von kWh gesprochen, ist der Energie-Ertrag gemeint. Im Süden Deutschlands erzeugen PV-Anlagen 950 bis 1.000 kWh pro installierter Kilowatt Leistung und Jahr. 

K – Kilowatt peak

Kilowatt peak (kWp) ist die Bezeichnung für die maximal mögliche, installierte Nennleistung einer Photovoltaikanlage, nicht für die Dauerleistung. Der Ertrag hängt unter anderem von der Ausrichtung der Anlage und der Intensität der Sonneneinstrahlung ab.

M – Marktprämie

Die gleitende Marktprämie ist eine vom EEG vorgesehene Möglichkeit, mit der die Marktintegration von erneuerbaren Energien gefördert wird. Die Marktprämie wird an Betreiber von Ökostromanlagen gezahlt, die aus dem bisherigen fixen EEG-Vergütungsmodell in die Direktvermarktung ihres Stroms an der Strombörse wechseln. Eigentümer von Photovoltaik-Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt installierter Leistung müssen ihren Strom direkt vermarkten. An der Strombörse erhalten sie den regulären Marktpreis. Die Differenz zwischen der bisherigen fixen Einspeisevergütung und dem erzielten Marktpreis an der Strombörse wird vollständig durch die Marktprämie ausgeglichen. Bei Anlagen über 750 kWp Leistung wird die Höhe der Marktprämie in einer Ausschreibung ermittelt.

P – Powert-to-X

Power-to-X bezeichnet verschiedene Technologien zur Umwandlung von überschüssigem Ökostrom in andere Energieformen, etwa in Wärme (Power-to-Heat) oder Kraftstoffe (Power-to-Gas, Power-to-Fuel). Siehe auch Sektorenkopplung.

P – Photovoltaik-Zubehör

Zum Photovoltaik-Zubehör gehören u.a. Batteriespeicher, Kabel, Dachhaken, Laderegler, Aufständerungssysteme, Datenlogger, Monitoringangebote und Wechselrichter.

S – Sektorenkopplung

Die Energieerzeugung in Deutschland soll bis 2045 zum größten Teil erneuerbar sein. Daher müssen auf die Stromwende auch eine Wärme- und eine Verkehrswende folgen. Das wiederum erfordert eine Verknüpfung der drei Bereiche, die so genannte Sektorenkopplung – eine ungleich größere Herausforderung als der Ausbau der erneuerbaren Energien.

Strom, Wärme und Verkehr müssen zusammenwachsen, um klimaneutral zu werden: Da die Potenziale für Biomasse, Geothermie und Solarthermie hierzulande begrenzt sind, ist es nötig, künftig einen großen Teil des Energiebedarfs in den Sektoren Wärme und Transport durch elektrischen Strom aus Solar- und Windkraftanlagen zu decken. Technologien dafür sind vorhanden, etwa die effiziente Umwandlung von Strom in Wärme oder in Kraftstoffe.
 

V – Verschattung

Bäume, Nachbargebäude oder Gegenstände, die einen Schatten auf eine Photovoltaikanlage werfen, reduzieren die Sonneneinstrahlung auf die Solarmodule. Das kann den Ertrag und die Rendite mindern.

W – Wärempumpe

Wärmepumpen beheizen Gebäude, je nach Ausführung können sie auch die Warmwasserbereitung übernehmen. Wärmepumpen holen sich Wärme aus der Umwelt – Außenluft, Grundwasser, Oberflächenwasser oder Erdreich – und „pumpen“ diese auf ein höheres Temperaturniveau. Zum Antrieb wird in der Regel Strom benötigt. Das Verhältnis von gewonnener Heizenergie zu eingesetzter elektrischer Energie, die Jahresarbeitszahl, beschreibt die Energieeffizienz. Sie sollte bei elektrischen Wärmepumpen über 3,5 liegen, d.h. aus einer kWh elektrisch werden 3,5 kWh thermisch. Das wird meist nur erreicht, wenn die Wärmepumpen in gut gedämmten Häusern mit Fußboden- oder Wandflächenheizung eingesetzt werden. Wärmepumpen, die Außenluft als Wärmequelle nutzen, erzielen – vor allem bei ungenügend gedämmten Gebäuden – die geforderten Werte jedoch nur selten.
Eigentümer von Photovoltaikanlagen können mit Wärmepumpen ihren lukrativen Eigenverbrauch erhöhen.

W – Wechselrichter

Der Wechselrichter ist einer der wichtigsten Bestandteile einer Photovoltaikanlage. Da das Netz und die meisten elektrischen Geräte Wechselstrom benötigen, wandelt er den Gleichstrom aus der Solaranlage in Wechselstrom um und macht ihn so nutzbar. Wechselrichter speichern außerdem Betriebsdaten und überwachen Anlage und Netzanschluss. Moderne Wechselrichter haben eine Effizienz von über 99 Prozent. Auf dem Markt existiert eine Vielzahl von Gerätetypen für verschiedene Leistungsbereiche.

W – Wirkungsgrad

Der Wirkungsgrad gibt an, wie viel der eingestrahlten Sonnenenergie von der Solarzelle, dem Solarmodul oder der Photovoltaikanlage in Strom umgewandelt wird. Auf dem Markt verfügbare Solarzellen weisen je nach Typ Wirkungsgrade von 12 bis 24 Prozent auf. Kommerzielle waferbasierte PV-Module weisen einen nominelle Wirkungsgrad von durchschnittlich 21,6 % auf. In den Wirkungsgrad der gesamten Anlage fließen noch geringe Verluste durch Verkabelung und Wechselrichter mit ein.

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