26.09.2023 | Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ gestartet: Ab sofort 10.200 Euro Zuschuss für Hauseigentümer möglich.

Update 27.09: Das KfW-Programm 442 „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ ist bereits wieder gestoppt. Die für 2023 vorgesehenen Mittel von 300 Millionen Euro wurden nach dem Windhund-Prinzip vergeben und waren nach nur einem Tag ausgeschöpft. Weitere 200 Millionen Euro stehen für 2024 bereit. Wir informieren Sie, sobald diese freigegeben werden.

Privatpersonen, die ihr Haus mit einer Photovoltaikanlage, einer Ladestation für ihr Elektroauto sowie einem zusätzlichen Batteriespeicher aufrüsten möchten, können seit 26. September 2023 einen Zuschuss von bis zu 10.200 Euro vom Staat erhalten. Darauf weist das Solar Cluster Baden-Württemberg hin. Um in den Genuss dieser Förderung durch die KfW-Bank zu kommen, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: Ausschließlich Eigentümerinnen und Eigentümer selbst genutzter Häuser können das Geld beantragen. Darüber hinaus müssen diese Personen ein Elektroauto besitzen oder zum Zeitpunkt der Antragsstellung ein solches Fahrzeug bestellt haben. Weitere Vorgabe: Die Komponenten werden als Paket bestellt. Antragssteller sind außerdem dazu verpflichtet, ihre Förderung zu beantragen, bevor sie die Bauteile bestellen. Im Fördertopf des KfW-Programms „Solarstrom für Elektroautos – 442“ liegen 500 Millionen Euro. Neben Wallboxen, Photovoltaikanlagen und Speichern, die im Paket angeschafft werden müssen, können Eigentümerinnen und Eigentümer auch Zuschüsse für die Installation durch einen Fachbetrieb erhalten. Vorgesehen ist die finanzielle Unterstützung von Personen in ihren selbst genutzten Wohngebäuden, die deren Erst-, Haupt- oder alleinigen Wohnsitz darstellen. Das bedeutet: Die Förderung ist Privatpersonen mit Eigenheim vorbehalten. Sie kann darüber hinaus ausschließlich für bestehende Wohngebäude beantragt werden: Häuser, die noch im Bau sind, werden nicht berücksichtigt – das Gebäude muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung bewohnt sein. Wer eine Wohnung in einer Wohneigentümergemeinschaft besitzt, ist nicht förderberechtigt. Unternehmen haben ebenfalls keinen Anspruch auf Zuschuss. Und auch Mieterinnen und Mieter profitieren nicht von der Förderung.

So hoch ist die Förderung – Förderanteil bis zu 25 Prozent

Maximal ist ein Zuschuss in Höhe von 10.200 Euro möglich. Dies gilt nur, wenn es sich bei der Ladestation um eine bidirektionale Wallbox handelt. Bidirektionale Wallboxen können nicht nur Strom aus dem Haus aufnehmen, sondern auch an dieses wieder abgeben. Nutzen die Eigentümer eine konventionelle Wallbox, sinkt die maximale Förderung auf 9.600 Euro. Für eine bidirektionale Wallbox gibt es 1.200 Euro Fördergeld, für eine konventionelle 600 Euro.

Bei der Photovoltaikanlage liegt die Förderhöhe bei 600 Euro pro Kilowatt zu installierender Leistung. Die Anlage muss mindestens fünf Kilowatt Leistung haben, maximal werden zehn Kilowatt bezuschusst. Bis zu 6.000 Euro Zuschuss sind also möglich. Der Hausspeicher muss mindestens fünf Kilowattstunden Speicherkapazität haben. Dann gib es 250 Euro pro Kilowattstunde Kapazität, maximal 3.000 Euro. Mehr als zwölf Kilowattstunden Speicherkapazität werden finanziell nicht unterstützt.

Ein Rechenbeispiel: Für eine Kombination aus 9-Kilowatt-Phtovoltlaikanlage, Speicher mit 8-Kilowatt-Kapazität und konventioneller Wallbox mit elf Kilowatt Ladeleistung gibt es 8.000 Euro Zuschuss. Da die Gesamtanlage insgesamt rund 32.000 Euro kostet, beläuft sich der Förderanteil in diesem Beispiel auf 25 Prozent.

Wichtig zu wissen: Wer bereits eine Photovoltaikanlage auf dem Dach hat, kann trotzdem den Zuschuss erhalten. Zwar müssen die drei Komponenten, Photovoltaikanlage, Wallbox und Batteriespeicher, gemeinsam angeschafft werden. Wer bereits eine der Komponenten besitzt, geht leer aus. Bei einer existierenden Photovoltaikanlage kann man die Beschränkung aber umgehen, indem man die Anlage um mindestens fünf Kilowatt Leistung erweitert.

Attraktiv für Menschen in ländlichen Regionen

Ziel des Förderprogramms ist, dass neue Solaranlagenbesitzer mehr von ihrem Solarstrom selbst verbrauchen. Zu diesem Zweck soll es den Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern leichter gemacht werden, ihre Elektroautos zu Hause mit dem Strom vom Dach zu laden. Insbesondere auf dem Land werden Menschen von dem Programm profitieren, dort befinden sich viele Ein- und Zweifamilienhäuser in Privatbesitz und Eigennutzung. In Städten dagegen leben deutlich mehr Menschen in Eigentums- oder Mietwohnungen und kommen somit als Empfänger der Förderung nicht in Frage. Darüber hinaus ist die Förderung an den Besitz oder die Bestellung eines E-Autos gekoppelt, was einen großen Kreis an Personen als Antragsstellende ausschließt.

Ein weiterer Kritikpunkt kommt von Andreas Schlumberger vom Solar Cluster Baden-Württemberg: „Förderfähig sind nur Anlagengrößen zwischen fünf und zehn Kilowatt Leitung. Wer sich eine größere Photovoltaikanlage auf das Dach installieren lässt, erhält für den darüber hinaus gehenden Anlagenteil keine Förderung. Das dürfte dazu führen, dass die Programmnutzer eher auf kleinere Anlagen setzen“, so der Geschäftsführer des Solar Clusters Baden-Württemberg. „Das ist jedoch aus mehreren Gründen nicht sinnvoll. Kleinere Anlagen ermöglichen zwar einen höheren Eigenverbrauch, sind pro Kilowatt Leistung aber teurer. Größere Anlagen dagegen sind deutlich kosteneffizienter und über die Betriebsdauer wirtschaftlicher. Sie tragen auch mehr zur Energiewende bei, da sie durch die höhere, vergütete Netzeinspeisung anderen Haushalten und Unternehmen klimafreundlichen Solarstrom zur Verfügung stellen.“ Gut wäre daher eine Förderung für einen größtmöglichen Zubau auf dem Dach. Davon würden Hauseigentümer und das Klima eher profitieren.

Fakten zum Fahrzeug

Bei der Wahl des Fahrzeugs macht die KfW-Bank klare Vorgaben: Plug-in-Hybridautos werden nicht gefördert, ebenso wenig Dienstautos. Das E-Auto muss entweder bereits in Besitz der Antragssteller oder verbindlich bestellt worden sein. Außerdem soll es auf eine Person zugelassen sein, die im Haushalt gemeldet ist.

Erst Antrag stellen, dann Komponenten bestellen

Wer Komponenten vor der Antragsstellung bestellt oder gar installiert hat, erhält keine Förderung. Nachträglich kann also nicht gefördert werden. Darüber hinaus müssen die Komponenten ausnahmslos fabrikneu sein, gebrauchte Elemente werden ebenfalls nicht berücksichtigt. Eine Kombination mit anderen Förderungen ist nicht möglich.

Tipp: Wer prüfen möchte, ob er oder sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt, kann auf der Seite der KfW einen Vorab-Check machen: www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Solarstrom-f%C3%BCr-Elektroautos-(442)

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Neue Förderung: „Solarstrom für Elektroautos“ Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten Wohngebäuden, die im Besitz eines Elektroautos sind oder ein Elektro-Fahrzeug bestellt haben, können seit dem 26. September 2023 bei der KfW-Bank einen Zuschuss von bis zu 10.200 Euro für den Kauf und Anschluss von Photovoltaikanlage, Solarstromspeicher und Wallbox beantragen.

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