1. Einordnung und Grundposition
Der Industrial Accelerator Act (IAA) verfolgt das Ziel, industrielle Investitionen in Europa zu erleichtern und gleichzeitig die Voraussetzungen für Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Klimaneutralität zu verbessern. Angesichts zunehmender internationaler Standortkonkurrenz, geopolitischer Risiken und hoher Transformationsanforderungen kommt es entscheidend darauf an, Investitionshemmnisse abzubauen und industrielle Projekte schneller in die Umsetzung zu bringen. Der Ansatz des IAA setzt dabei an zentralen Stellschrauben an: vereinfachte und beschleunigte Genehmigungsverfahren, verlässliche Nachfrageimpulse, klare Marktzugangsregeln sowie die gezielte Bündelung industrieller Aktivitäten. Damit rückt der IAA weniger neue Förderprogramme, sondern vielmehr die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen in den Mittelpunkt. Dieser Ansatz ist sowohl industrie- als auch wirtschaftspolitisch sinnvoll und branchenübergreifend relevant. Für Baden-Württemberg als industriell geprägtes Bundesland mit einer starken mittelständischen Struktur, einer leistungsfähigen Forschungs- und Innovationslandschaft sowie ausgeprägten industriellen Clustern ergeben sich daraus besondere Chancen. Damit verfügt das Land über alle Voraussetzungen, um Instrumente des IAA als Vorreiter anzuwenden und umzusetzen. Eine aktive Nutzung der im IAA vorgesehenen Umsetzungsspielräume kann dazu beitragen, Investitionen zu beschleunigen, Kosten zu senken und die Standortattraktivität nachhaltig zu stärken. Vor diesem Hintergrund fokussiert sich die vorliegende Stellungnahme auf konkrete, unbürokratische und wirtschaftlich tragfähige Umsetzungsvorschläge entlang der Struktur des Entwurfs des IAA, welcher am 04.03.2026 von der EU-Kommission vorgelegt wurde. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie die vorgesehenen Instrumente so ausgestaltet werden können, dass sie Planungssicherheit erhöhen, Investitionsentscheidungen erleichtern und positive Effekte auch für andere industrielle Branchen entfalten. Im aktuellen Stand des Entwurfs wird die Photovoltaik zunehmend in die Systematik des IAA einbezogen, insbesondere über Anforderungen an europäische Wertschöpfung sowie über Regelungen zu sicherheitsrelevanten Komponenten wie Wechselrichtern. Diese Entwicklung ist ausdrücklich zu begrüßen. Gleichzeitig zeigt sich, dass die konkrete Ausgestaltung dieser Instrumente – insbesondere im Hinblick auf Herkunftsanforderungen, die Definition zentraler Komponenten sowie die Verzahnung mit bestehenden Regelwerken – noch nicht ausreichend marktnah und systemisch erfolgt. Eine Unterstützung und die Schaffung eines stabilen Marktumfeldes für europäische Hersteller ist grundsätzlich unterstützenswert und aus industrie-, wirtschafts- und sicherheitspolitischer Sicht sinnvoll. Dies gilt insbesondere für Wechselrichterhersteller, denen aufgrund ihrer systemrelevanten Rolle sowie der Bedeutung für Cyber- und Versorgungssicherheit eine besondere Stellung zukommt. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass entsprechende Anforderungen und Marktzugangsregeln nicht zu einer abrupten Verengung des Angebots führen.
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