22.02.2021 | 2021: Photovoltaikanlagen rechnen sich für Unternehmen weiterhin

Handel, Gewerbe und Industrie erzielen mit Eigenverbrauch und Einspeisung Gewinn. Batteriekosten sinken erneut.

Photovoltaikanlagen lohnen sich für Unternehmen weiterhin finanziell. Lässt sich ein Unternehmen im Jahr 2021 eine neue Solarstromanlage auf dem Dach installieren, erhält es auch künftig eine gute Rendite. Darauf weist das Solar Cluster Baden-Württemberg hin. Zwar liegt die staatliche Einspeisevergütung für den erzeugten Solarstrom bei mittelgroßen Dachanlagen aktuell nur noch bei rund sechs Cent pro Kilowattstunde. Rechnet man den Gewinn für den Anteil des selbst verbrauchten Solarstroms hinzu, kann man trotzdem auf eine jährliche Rendite von über 5 Prozent kommen. Dabei gilt: Nutzen Handel, Gewerbe und Industrie so viel von dem günstigen Solarstrom wie möglich, steigt der Gesamtgewinn kräftig an. Positive Entwicklungen gibt es bei Solarstromspeichern, diese werden immer günstiger.

In Deutschland ist die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen im vergangenen Jahr erneut gestiegen. Die neu installierte Photovoltaik-Leistung betrug nahezu fünf Gigawatt, ein Plus von rund 25 Prozent gegenüber 2019. „Für Unternehmen ist es weiterhin finanziell lukrativ, mit Solarmodulen Strom zu erzeugen“, sagt Franz Pöter, Geschäftsführer des Solar Clusters Baden-Württemberg. „Neben dem Gewinn, den die Anlage erzielt, steigt aber auch die Unabhängigkeit von der Strompreisentwicklung. So können Firmeneigentümer ihre Kosten besser kalkulieren.“

Große Flächen für Photovoltaikanlagen auf Büro- und Gewerbeimmobilien

Hierzulande gibt es rund 3,5 Millionen Unternehmen, allein in Baden-Württemberg sind es 440.000. Die Dächer auf ihren Büro- und Gewerbeimmobilien bieten ein enormes Potenzial. Zu den meist großen Flächen auf dem Dach kommen unzählige Freiflächen in Industrie- und Gewerbegebieten hinzu, die als Konversionsflächen ausgewiesen sind.

Warum der Betrieb von Photovoltaikanlagen wirtschaftlich ist, zeigt ein Blick auf die nackten Zahlen: Die Kosten für Solarstromanlagen sind in den vergangenen zehn Jahren um rund die Hälfte gesunken. Für eine gewerbliche Aufdachanlage fallen derzeit je nach Größe 800 bis 1.000 Euro pro Kilowatt installierte Leistung an. Der von den Solarkraftwerken auf dem Dach erzeugte Solarstrom kostet damit rund 6 bis 7 Cent pro Kilowattstunde bei einem Betrieb über 20 Jahre. In den genannten Kosten enthalten ist der Aufwand für die Wartung und die Ausgaben für mögliche Reparaturen.

Da die Vergütung für mittelgroße Gewerbeanlagen – gängige Größen sind 100 bis 750 Kilowatt installierte Leistung – bei nur noch rund 6 Cent pro Kilowattstunde liegt, ist ein kostendeckender Betrieb mit Volleinspeisung nur schwer möglich. Die Einspeisevergütung ist jedoch nicht die einzige Einnahme. Da die Firmen in der Regel einen Teil des Solarstroms selbst verbrauchen, kommen geringere Stromkosten hinzu. Nutzt ein Gewerbeunternehmen den eigenen Solarstrom, muss es dafür keinen Netzstrom für im Schnitt 17 Cent pro Kilowattstunde kaufen. So spart es die Differenz zwischen den Solarstrom- und Netzstromkosten von rund zehn Cent. Davon abgezogen werden muss noch ein Teil der EEG-Umlage von 2,5 Cent pro Kilowattstunde für den Eigenverbrauch bei Anlagen über 30 Kilowatt installierter Leistung. Im Ergebnis erzielt der Verbrauch des Solarstroms vom eigenen Industriedach daher einen Gewinn von rund 8 Cent pro Kilowattstunde.

Das Zusammenspiel von Einspeisung und Eigenverbrauch ergibt daher einen stattlichen Gewinn. Der Clou dabei: Unternehmen haben im Gegensatz zu Privathaushalten aufgrund von laufenden Produktionsmaschinen, Klimaanlagen, Beleuchtung und Computern tagsüber oft einen konstant hohen Strombedarf. Das deckt sich mit dem Solarstromangebot vom Dach; vor allem von 8 bis 18 Uhr liefern die Module Strom. Daher können Firmen Eigenverbrauchsquoten von 70 Prozent und mehr ohne Solarstromspeicher erreichen und eine attraktive Rendite erzielen.

Solarstromspeicher werden günstiger

Ein Vorteil von Solarstromspeichern: Kombinieren Unternehmen die Photovoltaikanlage mit einer Batterie, kann diese für das Lastmanagement genutzt werden. Das glättet Lastspitzen und reduziert so den Leistungspreis des Stromanbieters. In einigen Fällen kann sich daher der Kauf eines Batteriespeichers auch schon jetzt lohnen. Im Schnitt sind die Kosten für größere Batteriesysteme von rund 1.000 Euro auf 850 Euro pro Kilowattstunde Speicherinhalt weiter gesunken. Damit die Speicher im Gewerbebereich noch attraktiver werden, fördert die baden-württembergische Landesregierung ab März 2021 den Einbau von größeren Speichern. Auch andere Bundesländer haben Förderprogramme.

Fazit

Photovoltaikanlagen sind für Unternehmen weiterhin eine attraktive Anschaffung. Sie erzielen einen finanziellen Gewinn und sichern gegen steigende Strompreise ab. „Vernachlässigen sollte man auch nicht den Imagegewinn“, betont Franz Pöter vom Solar Cluster. „Unternehmen stellen mit einer Solarstromanlage unter Beweis, dass sie sich um ein klimaneutrales Wirtschaften kümmern.“ Dazu tragen Photovoltaikanlagen besonders effektiv bei. Eine mittelgroße Solaranlage auf Gewerbeimmobilien oder kommunalen Gebäuden mit 350 Kilowatt installierter Leistung vermeidet rund 220 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr. Anlagen auf Industriedächern mit 750 Kilowatt installierter Leistung schaffen jährlich 470Tonnen.

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Baden-Württemberg: Batterieförderung geht weiter, PV-Pflicht für neue Nichtwohngebäude und größere Parkplätze

Baden-Württemberg fördert Solarstromspeicher ab März 2021 weiter
Einen Teil der Kosten für Solarstromspeicher aus dem Südwesten übernimmt ab 1. März 2021 das neu aufgelegte Förderprogramm „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ in Baden-Württemberg. Insgesamt zehn Millionen Euro stehen zur Verfügung. Detaillierte Informationen zur Förderung sowie zur Antragstellung werden Ende Februar 2021 veröffentlicht. Beachtet werden sollte: Das Programm fördert Batteriespeicher ausschließlich in Verbindung mit Photovoltaikanlagen, die neu errichtet werden. Es soll Ende 2022 enden.

Die Förderbedingungen: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/informieren-beraten-foerdern/foerdermoeglichkeiten/pv-speicher/

PV-Pflicht für neue Nichtwohngebäude ab 2022

Ab 1. Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg eine Photovoltaikpflicht für neu errichtete Nichtwohngebäude. Eigentümer von Büro-, Verwaltungs- und Gewerbegebäuden müssen verpflichtend eine Solarstromdachanlage einplanen.

PV-Pflicht für größere Parkplätze ab 2022

Ab dem Jahr 2022 gilt in Baden-Württemberg auch auf größeren Parkplätzen eine Photovoltaikpflicht. Ab 75 Stellplätzen müssen Eigentümer über den Parkplatzflächen Photovoltaikanlagen installieren.
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Download der Pressemitteilung als PDF

(Foto: Goldbeck Solar)

 

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