JA, IN FAST ALLEN FÄLLEN ...
Die Kosten von Solarstrom aus neuen Wohnhaus-Photovoltaikanlagen sind dank der dramatisch gesunkenen Preise für Solarmodule auf bis zu 8 Cent pro Kilowattstunde gefallen – weniger als ein Drittel dessen, was Hauseigentümer für den Haushaltstrom vom Energieversorger zahlen müssen.
Je mehr selbst erzeugten Strom aus Ihrer Photovoltaikanlage Sie also vor Ort verbrauchen können, desto höher fällt Ihre Ersparnis aus. Im Gegensatz zum Strom aus dem Netz wird der Strom vom Dach übrigens auch nicht mit der Zeit teurer.
Typischerweise liegt der Eigenverbrauchsanteil bei 30 %, durch Speicherung des Stroms z. B. in Batterien oder durch die Kombination mit der Heizung (Wärmepumpe) können jedoch leicht 60 bis 70 % erreicht werden. Zukünftig kann auch der Akku eines Elektroautos als Zwischenspeicher für den Strom dienen.
Nicht zu vergessen:
Mit einer Photovoltaikanlage schonen Sie die Umwelt mit CO2-frei erzeugter Energie und verdrängen Strom aus klimaschädlichen Kohlekraftwerken!
NEIN ...
Die Kosten für die Umstellung unserer Stromversorgungauf erneuerbare Energien werden auf alle Stromverbraucher umgelegt. Ausnahmen bilden lediglich die befreiten Unternehmen aus energieintensiven Branchen.
Zudem sind weniger als 15 % der gesamten Photovoltaikleistung in Deutschland auf Privathäusern installiert. Viele der übrigen Anlagen werden über Genossenschaften finanziert, an denen sich auch Mieter beteiligen können.
Mittlerweile existieren zahlreiche Pilotprojekte, in denen Hauseigentümer ihren Mietern den Strom aus der Photovoltaikanlage vom Dach günstig und ohne Preisrisiko verkaufen. Leider erschwert die aktuelle Gesetzeslage solche Modelle unnötig und verhindert so deren Verbreitung.
Die Befreiung der energieintensiven Industrie von der EEG-Umlage erhöht die Stromkosten. Den Preis dafür zahlen alle: Mieter, Hausbesitzer und Unternehmer.
Solaranlagen erreichen ihr Lebensende meist erst nach 25 bis 30 Jahren. Seit 1. Februar 2016 gilt eine gesetzliche Regelung, dass sie am Ende ihrer Lebensdauer recycelt werden müssen (Elektroschrottgesetz). Bezahlen müssen den Prozess die Modulhersteller. Das Gesetz erlaubt nur noch den Produzenten, die sich für das Recycling alter Module registrieren, auf dem deutschen Markt zu verkaufen. Für private Endkunden oder für die Installationsbetriebe, die dort Solarmodule von Photovoltaikanlagen demontieren, ist es möglich, diese bei den kommunalen Sammelhöfen abzugeben. Für die Endkunden ist es bis auf Demontage und Transport zum Sammelhof kostenlos.