Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 13. Mai 2025 entschieden, dass eine größere Energieanlage mit der Versorgung mehrerer Wohngebäude nicht als sogenannte Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG gilt, sondern als reguläres Verteilernetz eingestuft werden muss.
Was war der Hintergrund? (siehe Vortrag Netzwerktreffen Feb 25)
Im konkreten Fall wurden über 200 Wohneinheiten auf zwei Grundstücken über eine Leitung und ein BHKW versorgt und ein Anschließen als Kundenanlage nach dem EnWG begehrt. Der BGH stellte klar, dass in solchen Fällen die Pflichten eines regulierten Netzbetreibers gelten, u. a. nach dem EnWG und Messstellenbetriebsgesetz.
Was heißt das für unsere PV-Beratung?
✅ Klar ist:
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Größere Anlagen, die sich über mehrere Gebäude oder Grundstücke erstrecken und Strom an Dritte weitergeben, gelten nicht mehr als einfache Kundenanlagen.
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Für solche Projekte können umfangreiche zusätzliche Anforderungen gelten.
❓ Noch offen ist:
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Ob und wie sich das Urteil auf kleinere Mieterstromprojekte innerhalb eines einzelnen Hauses auswirkt.
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Diese Fälle waren nicht Teil des Urteils, daher bleibt abzuwarten, ob sie weiter als Kundenanlagen möglich sind.
Sobald der vollständige Beschluss vorliegt, melden wir uns mit einer konkreteren Einschätzung.