Balkonsolaranlagen boomen in Deutschland. Mehr als 400.000 der kleinen Photovoltaikanlagen gibt es inzwischen hierzulande. Damit es noch mehr werden, hat die Bundesregierung nun die Anmeldeprozedur vereinfacht. Darauf weist das Solar Cluster Baden-Württemberg hin. Eigentümerinnen und Eigentümer einer Balkonsolaranlage müssen die Anlage künftig nicht mehr beim Netzbetreiber anmelden. Beim Eintrag in das Marktstammdatenregister sind zudem neben den persönlichen Daten nur noch fünf Angaben erforderlich. Vorher waren es über 20. Die gesetzliche Neuerung im Rahmen des Solarpakets 1 ist am 16. Mai 2024 in Kraft getreten.
Balkonsolaranlagen, auch Stecker-Solargeräte genannt, bestehen aus ein bis drei Photovoltaikmodulen inklusive Wechselrichter. Mit ihnen lässt sich am Balkon oder auf der Terrasse ganz einfach günstiger Ökostrom erzeugen – und das sowohl als Mieter als auch als Wohnungseigentümer. „Gute Mini-Photovoltaikanlagen kosten je nach Größe rund 300 bis 800 Euro und machen nach sieben bis zehn Jahren Gewinn“, erklärt Andreas Schlumberger vom Solar Cluster Baden-Württemberg. „Sie lassen sich einfach errichten und bei einem Umzug mitnehmen.“ Wer sich dafür interessiert, sollte sicherstellen lassen, dass die vorhandene Elektroinstallation geeignet ist und anschließend das Stecker-Solargerät sicher und sturmfest befestigen.
Der Solarstrom der Balkonsolaranlage wird in das Hausnetz eingespeist und versorgt Elektrogeräte wie Waschmaschine oder Computer. Ein einzelnes Modul hat typischerweise eine Leistung von rund 300 bis 400 Watt und erzeugt in Süddeutschland bis zu 400 Kilowattstunden pro Jahr. In einem Vier-Personen-Haushalt sind das rund zehn Prozent des Stromverbrauchs. Die Stromerzeugungskosten liegen bei nur rund zehn Cent pro Kilowattstunde. Die Nutzung des eigenen Stroms vermeidet den Bezug des über dreimal so teuren Haushaltsstroms und spart rund 60 bis 80 Euro pro Jahr und Modul ein.
Balkonkraftwerk anmelden im Marktstammdatenregister
Das Balkonkraftwerk muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Die Anmeldung ist kostenfrei. Durch die Vereinfachungen braucht man künftig auch weniger Zeit. Zuerst geht man auf die Startseite des Marktstammdatenregisters (https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/). Dort gelangt man über die Menüpunkte „Registrierung einer Anlage oder eines Marktakteurs“ und „Registrierung einer Solaranlage“ zum Menüpunkt, „Steckerfertige Solaranlage (sogenanntes Balkonkraftwerk)“. Anschließend erfolgt die Registrierung als Nutzerin oder Nutzer mit Name und Adresse. Danach tragen die Betreiber den Standort der Anlage ein, das Datum der Inbetriebnahme, die Gesamtleistung der Module, die Wechselrichterleistung sowie die Nummer des Stromzählers.
Wer Hilfe bei der Registrierung braucht, findet Erklärvideos und Schritt-für-Schritt-Anleitungen direkt online bei der Bundesnetzagentur unter „Registrierungshilfe“. Wer die Anlage nicht selbst in das Marktstammdatenregister eintragen will, kann auch eine bevollmächtigte Person, etwa eine Elektrofachkraft, damit beauftragen. Sind alle Daten eingetragen und die Anmeldung beim Netzbetreiber erfolgreich, ist kein weiteres bürokratisches Prozedere erforderlich.
Weitere Vereinfachungen: Rückwärtszähler und Schukostecker erlaubt
Neben der entfallenen Anmeldung beim Netzbetreiber und dem einfacheren Eintrag im Marktstammdatenregister gibt es noch weitere Erleichterungen. Wer einen Ferraris-Stromzähler hat, muss ihn nicht sofort gegen einen Zweirichtungszähler austauschen. Ferraris-Zähler erfassen nur die Strommenge, die vom Energieversorger bezogen wird. Speist die Balkonsolaranlage nun mehr Strom in das Stromnetz der Wohnung oder des Hauses, als gerade verbraucht wird, laufen sie rückwärts. Daher werden sie auch als rückwärtsdrehende Stromzähler bezeichnet. Ist das der Fall, senkt das die Rechnung beim Stromversorger. Dieser Anteil ist jedoch so gering, dass er unter eine Bagatellgrenze fällt. Während einer Übergangsfrist von vier Monaten können diese alten Zähler daher künftig weiterlaufen.
Weitere Neuerung: Künftig soll es erlaubt sein, Balkonsolaranlagen mit Schutzkontaktsteckern, den sogenannten Schukosteckern, zu betreiben. Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE), der für solch eine Änderung zuständig ist, hat sich bereits für die Duldung von Schukosteckern ausgesprochen. Sie sind ausreichend sicher für den Betrieb einer Balkonsolaranlage. Die Norm wird derzeit durch den VDE überarbeitet. Bislang mussten Balkonsolaranlagen mit einem Wieland-Stecker betrieben werden. Im Unterschied zum Schukostecker sind sie dreipolig und etwas sicherer. Bei ihnen fallen jedoch mehr Kosten an.
Mehr Leistung auf dem Balkon möglich
Künftig dürfen Balkonsolaranlagen auch leistungsfähiger sein: Erlaubt ist nun eine maximale Einspeiseleistung des Wechselrichters von 800 Watt. In der Vergangenheit lag der Wert bei 600 Watt. Der Wechselrichter wandelt den Gleichstrom der Photovoltaikmodule in Wechselstrom um. Im Gegenzug dürfen die Module eine installierte Leistung von bis zu 2.000 Watt haben – vorher waren es 1.200 Watt.
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