Es ist nun bekannt geworden, warum die EU die beihilferechtliche Genehmigung für das EEG noch nicht erteilt hat. Es hängt scheinbar damit zusammen, dass Deutschland die von der EU-Kommission geforderte Rückforderungsklausel (oder einen ähnlichen Mechanismus), um etwaige Zufallsgewinne zu begrenzen, noch nicht in das EEG aufgenommen hat.
Solange dies nicht passiert, wird die EU vermutlich keine Genehmigung erteilen.
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Zusammengefasst von der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH