19.10.2026 | EEG 2027: Solar Cluster BW fordert verlässliche Regeln für alle PV-Segmente

Das Solar Cluster Baden-Württemberg hat eine Stellungnahme zur beihilferechtlichen Konsultation der EEG-Novelle 2027 eingereicht. Darin bewertet der Verband die geplanten Regeln für kleine Dachanlagen, größere Gewerbeprojekte, Freiflächen-Photovoltaik und besondere Solaranlagen. Entscheidend ist, dass die Förderung angemessen ist und wirtschaftlich sinnvolle Projekte weiterhin umgesetzt werden können.

Die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz muss erneut von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Dafür wird geprüft, welche Unterstützung für den Ausbau notwendig ist und wie eine übermäßige Förderung vermieden werden kann. Aus Sicht des Solar Clusters braucht diese Prüfung getrennte Berechnungen für die verschiedenen PV-Segmente. Kosten, Eigenverbrauch, Einspeisemengen und Finanzierungsmöglichkeiten unterscheiden sich erheblich.

„Wer die Förderung neu ordnet, muss die Wirklichkeit der Projekte im Blick behalten. Ein Hausdach, ein Gewerbedach und eine Agri-PV-Anlage lassen sich nicht mit denselben Annahmen finanzieren. Das EEG muss Marktanreize setzen und zugleich Investitionen in allen diesen Bereichen ermöglichen“, sagt Carolin Grieshop, Geschäftsführerin des Solar Cluster Baden-Württemberg.

Kleine Anlagen brauchen einen einfachen und tragfähigen Weg zum Markt. Eine Pflicht zur individuellen Direktvermarktung darf erst greifen, wenn geeignete Angebote und die nötige Technik tatsächlich verfügbar und wirtschaftlich nutzbar sind. Das Solar Cluster schlägt für preisabhängig steuerbare Anlagen unter 100 Kilowatt eine vereinfachte, marktwertorientierte Abnahme vor. Wird dieses Modell nicht eingeführt, muss ein anderer vergüteter Erlösweg für kleine Anlagen bestehen bleiben. Für Volleinspeiser ist der Förderbedarf gesondert zu prüfen: Sie können ihre Investition nicht durch Einsparungen beim eigenen Strombezug finanzieren.

Eine dauerhafte pauschale Begrenzung der Einspeisung auf 50 Prozent lehnt der Verband ab. Sie hält auch dann Solarstrom zurück, wenn am Markt Nachfrage besteht. Eine Steuerung nach Strompreisen ist zielgenauer: Bei negativen Preisen kann die Einspeisung reduziert werden, während zu anderen Zeiten mehr Strom ins Netz gelangt.

Freiflächen-PV und Dach-PV brauchen jeweils passende Rahmenbedingungen. Der Entwurf sieht höhere Ausschreibungsmengen für Freiflächenanlagen und geringere Mengen für größere Dachanlagen vor. Mehr Freiflächen-PV kann zum Ausbau beitragen. Ein möglicher Rückgang bei Dachanlagen muss jedoch gesondert untersucht und behoben werden. Für beide Bereiche braucht es realistische Ausschreibungshöchstwerte, die aktuelle Bau-, Netzanschluss- und Finanzierungskosten berücksichtigen. Entscheidend ist zudem, wie viele bezuschlagte Projekte tatsächlich gebaut werden.

Besondere Solaranlagen benötigen passende Bedingungen. Agri-PV, Moor-PV, Parkplatz-PV und Floating-PV nutzen Flächen auf besondere Weise, haben aber häufig höhere Planungs- und Baukosten. Der vorgesehene Bonus von 0,5 Cent pro Kilowattstunde für Agri- und Moor-PV erscheint für viele Projekte nicht ausreichend. Das Solar Cluster fordert, die Mehrkosten mit belastbaren Projektdaten zu prüfen und für größere Vorhaben ein eigenes Ausschreibungssegment oder eine vergleichbare Lösung vorzusehen. Auch Parkplatz- und Floating-PV müssen bei nachgewiesenem Mehrbedarf berücksichtigt werden.

Bei größeren geförderten Anlagen sollen Betreiber in Hochpreisphasen einen Teil ihrer Erlöse zurückzahlen. Das Solar Cluster fordert dafür klare, vor der Investition bekannte Grenzen. Die Regeln müssen eine angemessene Rendite ermöglichen und zugleich eine Überförderung verhindern. Langfristige Stromlieferverträge mit Unternehmen und regionale Direktlieferungen sollen praktikabel bleiben. Bei der Ausgestaltung sind auch die Folgen für regionale Wertschöpfung und Standortkommunen zu prüfen.

Die Stellungnahme fordert insgesamt, die Annahmen zu Kosten, Stromerlösen und Finanzierung offenzulegen und die Auswirkungen der neuen Regeln regelmäßig zu überprüfen. So lässt sich feststellen, ob die EEG-Novelle den Ausbau in allen PV-Segmenten tatsächlich trägt.

Hier geht es zur Stellungnahme:
2026_10_14_EEG Beihilferechtliche Konsultation.pdf

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