22.07.2026 | Netzanschlusspaket: Schnellere Verfahren und mehr Transparenz ja – neue Investitionsrisiken nein

Der Referentenentwurf zum Netzanschlusspaket soll Netzanschlussverfahren digitalisieren, verfügbare Kapazitäten transparenter machen und die gemeinsame Nutzung von Netzverknüpfungspunkten erleichtern. Das Solar Cluster Baden-Württemberg begrüßt diese Ansätze, lehnt jedoch kapazitätslimitierte Netzgebiete, verpflichtende Entschädigungsverzichte und Baukostenzuschüsse für Erzeugungsanlagen ab.


Das Solar Cluster Baden-Württemberg hat zum Referentenentwurf des Netzanschlusspakets Stellung genommen. Der Entwurf enthält wichtige Ansätze, um Netzanschlussverfahren schneller, transparenter und bundesweit einheitlicher zu gestalten. Dazu zählen Kapazitätskarten, digitale Anschlussportale, objektivere Priorisierungs- und Reservierungsregeln sowie bessere Möglichkeiten für Speicher, Co-Location und gemeinsam genutzte Netzverknüpfungspunkte.

Gleichzeitig sieht der Verband erheblichen Änderungsbedarf. Nach dem Entwurf sollen Netzbetreiber besonders belastete Netzgebiete als kapazitätslimitiert ausweisen können. Neue Solar- und Windenergieanlagen müssten dort für einen Anteil von 10 bis 20 Prozent ihres jährlichen Stromertrags auf den finanziellen Ausgleich bei Redispatch verzichten. Das Solar Cluster lehnt es ab, den gesetzlichen Netzanschluss von einem solchen Entschädigungsverzicht abhängig zu machen. Netzbedingte Risiken dürfen nicht einseitig auf Anlagenbetreiber/innen und Projektfinanzierer verlagert werden.

Flexible Netzanschlussvereinbarungen können einen früheren Anschluss ermöglichen und vorhandene Netzkapazitäten besser nutzbar machen. Sie müssen jedoch freiwillig, transparent und wirtschaftlich kalkulierbar bleiben. Der Verband fordert bundesweit einheitliche Mindeststandards, garantierte Kapazitäten und klare Grenzen möglicher Einschränkungen.

Auch die geplante dauerhafte Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung neuer großer Solaranlagen auf 70 Prozent der installierten Leistung bewertet das Solar Cluster kritisch. Eine solche Begrenzung kann als freiwillige und standardisierte Anschlussoption sinnvoll sein. Wo höhere Netzkapazitäten vorhanden sind, müssen diese jedoch genutzt werden können.

Zentrales Leitprinzip der Stellungnahme ist die Freiheit hinter dem Wechselrichter: Netzseitige Vorgaben sollen sich auf die vereinbarte Einspeise- und Entnahmeleistung am Netzverknüpfungspunkt beschränken. Erzeugung, Eigenverbrauch, Speicher, flexible Lasten, Co-Location und Überbauung müssen innerhalb dieser Grenzen frei kombiniert werden können.

Darüber hinaus fordert das Solar Cluster frühzeitig verfügbare und belastbare Kapazitätsinformationen, digitale Verfahren deutlich vor 2028, bundesweit einheitliche Priorisierungs- und Reservierungsregeln sowie eine Koordinierungsstelle bei der Bundesnetzagentur. Baukostenzuschüsse für Erzeugungsanlagen lehnt der Verband ab. Neue Belastungen durch Anschlusskosten, Baukostenzuschüsse, Einspeisebegrenzungen und Redispatch-Risiken dürfen sich nicht kumulieren.

Hier geht es zur Stellungnahme:

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