Am 1. Januar 2021 fallen die ersten Photovoltaikanlagen aus der EEG-Einspeisevergütung. Nach 20 Jahren plus den Monaten des Inbetriebnahmejahres endet für sie die Förderung. Eigentümer der ersten Generation von Hausdachanlagen müssen ihre Solaranlage danach aber nicht stilllegen. Darauf weist das Solar Cluster Baden-Württemberg hin. Um die Anlage weiter profitabel betreiben zu können, sollten die Eigentümer unter anderem auf den Eigenverbrauch des Solarstroms umstellen. Auch Batteriespeicher sind hier sehr bald eine wirtschaftliche Option. Was nicht selbst verbraucht werden kann, können die Eigentümer an spezialisierte Stromabnehmer verkaufen, so Franz Pöter vom Solar Cluster. Erste Anbieter auch für die Vermarktung von Strom aus Kleinanlagen gibt es bereits.
Eigentümer, die zu Beginn der 2000er-Jahre eine Photovoltaikanlage errichtet haben, speisen ihren gesamten Strom in das öffentliche Stromnetz ein. Die Solaranlagen waren damals recht teuer, die hohe Vergütung von rund 50 Cent pro Kilowattstunde ermöglichte einen gewinnbringenden Betrieb trotz der hohen Anschaffungskosten. Nun wird für diese alten Anlagen bald die Einspeisevergütung wegfallen: 2021 werden es laut Bundesverband Solarwirtschaft gut 10.000 Photovoltaikanlagen sein. Bis 2026 steigen die Zahlen um den Faktor 20. In den Jahren 2029 bis 2032 fallen dann noch einmal besonders viele Anlagen aus der Förderung. Bis 2033 läuft die Vergütung für insgesamt mehr als eine Million Solaranlagen aus. Ein massenhafter Abbau der klimafreundlichen Stromerzeugungsanlagen wäre nicht nur für die Betreiber ein Verlust, sondern auch ein ökologischer Unsinn.
Für Betreiber von Ü20-Photovoltaikanlagen stellt sich daher die Frage, ob und wie sie die Anlagen nach Förderende wirtschaftlich weiterbetreiben können. Technisch sind die Anlagen dazu allemal in der Lage – Solarstrommodule haben meist eine Lebensdauer von 30 Jahren oder sogar mehr.
Auf Eigenverbrauch umstellen und ihn erhöhen
Bei kleineren Dachsolaranlagen, deren Stromerzeugung in einer ähnlichen Größenordnung liegt wie der Stromverbrauch der Bewohner, lohnt sich ein Weiterbetrieb in der Regel. „Betroffene Hauseigentümer sollten den Solarstrom zuallererst selbst verbrauchen“, rät Franz Pöter vom Solar Cluster. Dafür ist in der Regel nur ein kleiner Umbau am Zählerschrank nötig. In Wohnhäusern wird dauerhaft Strom benötigt, etwa für Kühlschränke und andere elektrische Geräte. Diesen Verbrauch kann die Solaranlage tagsüber oft abdecken. „Je nach Größe der Anlage und des Stromverbrauchs können typischerweise rund 20 bis 30 Prozent des Solarstroms ganz einfach genutzt werden“, so Pöter. „Wer den Anteil noch erhöhen will, verlagert den Stromverbrauch von Geschirrspülmaschine oder Waschmaschine ebenfalls in die Mittagszeit.“ So kann man 30 bis 40 Prozent des Solarstroms selbst verbrauchen. Viele Wechselrichter und deren Auswerteplattformen zeigen auch per App an, wann Stromüberschuss aus der Solaranlage zu erwarten ist und größere Stromverbraucher im Haus angeschaltet werden können.
Warum lohnt sich das? Solarstrom vom Dach kostet bei den abgeschriebenen Kleinanlagen nur noch netto rund zwei bis vier Cent pro Kilowattstunde – es sind ja lediglich Ausgaben für Zähler und gegebenenfalls Wartung, Reparaturen und Versicherung aufzuwenden. Hinzu kommen rund 2,7 Cent pro Kilowattstunde anteilige EEG-Umlage: Solaranlagen unter zehn Kilowatt installierter Leistung, die noch die Einspeisevergütung erhalten, sind von dieser Regelung verschont. Auf den erzeugten Strom aus Anlagen dieser Größe, die aus der Förderung gefallen sind, sind jedoch 40 Prozent der EEG-Umlage fällig. Wer nun den insgesamt rund 5,5 Cent pro Kilowattstunde kostenden Solarstrom für die Elektrogeräte im Haus nutzt und dafür keinen Netzstrom für aktuell netto 26 Cent pro Kilowattstunde kaufen muss, spart also etwa 20 Cent pro Kilowattstunde.
Batterien werden sich bei Ü20-Anlagen bald lohnen
Den lukrativen Eigenverbrauch kann man mit Batteriespeichern weiter erhöhen. Anteile bis 70 Prozent sind dann möglich. Ob ein Speicher für aus der Förderung gefallene Solaranlagen wirtschaftlich ist, können Hauseigentümer ganz einfach berechnen: Ersetzt der Solarstrom aus dem Speicher den Bezug von Netzstrom, ergibt sich derzeit der bereits genannte Profit von netto gut 20 Cent pro Kilowattstunde. Bei einer Lebensdauer von zehn Jahren und 250 Zyklen im Jahr können so pro Kilowattstunde Energieinhalt 2.500 mal 21 Cent und damit 510 Euro Stromkosten gespart werden. Zieht man die Verluste im Speicher ab, so reduziert sich der Wert um 10 bis 25 Prozent. Rechnet man eine moderate Strompreissteigerung von zwei Prozent pro Jahr mit ein, kommt man auf knapp 600 Euro „Verdienst“ durch den Speicher. „Inzwischen gibt es bereits Systeme mit zehn Jahren Garantie, die inklusive Leistungselektronik und Mehrwertsteuer 800 Euro pro Kilowattstunde Speicherinhalt kosten“, sagt Pöter „Da die Speicher immer günstiger werden, wird es also nicht mehr lange dauern, bis sich die Speicherung aus den Ü20-Anlagen lohnt.“
Tipp: Besonders lukrativ ist die Erhöhung des Eigenverbrauchs, wenn bereits ein E-Auto vorhanden ist. Eine weitere Investition ist dann nicht mehr nötig. Nutzt ein Elektroauto den normalen Haushaltsstrompreis von netto 26 Cent pro Kilowattstunde, verursacht es auf 100 Kilometer Fahrtkosten rund fünf Euro. Nimmt man stattdessen den eigenen Solarstrom mit Erzeugungskosten von vier Cent pro Kilowattstunde, sinken die Kosten des gewählten Beispielautos auf unter ein Euro auf 100 Kilometer. Gegenüber Strom aus dem Stromnetz ergibt sich eine Ersparnis um 80 Prozent. Auch mit bestehenden Wärmepumpen lässt sich der Eigenverbrauch übrigens gewinnbringend steigern.
Restbetrag des erzeugten Stroms verkaufen
Was selbst mit Batterie nicht selbst verbraucht werden kann, können Anlageneigentümer an einen Direktvermarkter verkaufen. Bislang gab es solche Modelle nur für Anlagen über 30 oder gar 60 Kilowatt installierter Leitung. Das ändert sich aber inzwischen: Erste Anbieter für Kleinanlagenbetreiber gibt es bereits. Diverse Start-ups aber auch etablierte Energieversorger zielen darauf ab, den erzeugten Strom vom Hausdach zwischen Erzeuger und Verbraucher zu vermitteln.
Die digitale Plattform „virtuelles Kraftwerk“ der EnBW Energie Baden-Württemberg etwa ermöglicht es Eigentümern von Photovoltaikanlagen, ihren Strom an der Energiebörse direkt zu vermarkten. Bereits ab einer installierten Leistung von einem Kilowatt können Hauseigentümer die Dienstleistung in Anspruch nehmen. Damit ist die EnBW auf dem Markt das bislang einzige Unternehmen. Über das virtuelle Kraftwerk kann die EnBW die Erzeugung ihrer Kunden prognostizieren und die erzeugte Energie verkaufen – auch bei teilweisem Eigenverbrauch. Die Vergütung liegt auf der Höhe des Börsenstrompreises, aktuell rund fünf Cent pro Kilowattstunde, abzüglich einer Gebühr.
Fazit des Solar Clusters Baden-Württemberg: Mit den Möglichkeiten Eigenverbrauch, der künftigen Nutzung von Batterien und dem Verkauf des überschüssigen Solarstroms können Eigentümer auch nach der wegfallenden Einspeisevergütung ihre Hausdachanlage wirtschaftlich betreiben.
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Recht: EEG gilt auch nach Ende der Einspeisevergütung weiter
Nach dem Wegfall der Einspeisevergütung garantiert der Gesetzgeber weiterhin den Netzanschluss und die Abnahme des Stroms; das EEG gilt ja weiter. Mit Wegfall der Einspeisevergütung besteht jedoch keine Vergütungspflicht.
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