Einnahmen durch Einspeisung, Eigenverbrauch und Direktvermarktung

Vermarktung von PV-Strom

Bereits mit der Einspeisevergütung erzielen Sie ansehnliche Rendite. Je mehr Solarstrom Sie in Ihrem Unternehmen selbst verbrauchen können, desto gewinnträchtiger wird Ihre Investition. Der Eigenverbrauch des selbst erzeugen Sonnenstroms ist ein Pfeiler künftiger Wirtschaftlichkeitsrechnungen. Da die Last im Gegensatz zu Privatleuten meist nur tagsüber anfällt und sich das mit dem Solarstromertrag deckt, sind Eigenverbrauchsquoten von 70 Prozent ohne Speicher möglich.

Der Strom aus einer Firmen-Photovoltaikanlage kostet je nach Größe 6 bis 7 Cent pro Kilowattstunde und ist um viele Cent günstiger als Industrie- und Gewerbestrom, der zwischen 15 und 18 Cent pro Kilowattstunde liegt. Was nicht selbst verbraucht werden kann, wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist und über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet oder per direkt vermarktet.

Für Aufdachanlagen von 40 bis 100 Kilowatt installierter Leistung etwa erhält der Betreiber für den Anteil bis 10 Kilowatt eine Einspeisevergütung von 8,2 Cent pro Kilowattstunde, von 10 bis 40 Kilowatt 7,1 Cent und für den Anteil von 40 bis 100 Kilowatt 5,8 Cent. Zur Einstufung gewerblicher Gebäude siehe hier. Investoren, die eine neue Photovoltaik-Anlage mit mehr als 100 Kilowatt Leistung errichten wollen, müssen den Solarstrom direkt vermarkten: Bei der Direktvermarktung erhält der Anlageneigentümer den Börsenmarktwert seines Stroms und die Marktprämie, die den finanziellen Unterschied zwischen dem an der Börse erzielten Strompreis und der vorherigen EEG-Vergütung ausgleicht. Hinzu kommt ein Zuschlag von 0,4 Cent pro Kilowattstunde, der Anlagenbetreiber für den Mehraufwand und das Mehrrisiko entschädigt, die aus der Direktvermarktung entstehen.

Betreiber von Photovoltaikanlagen über 750 kWp müssen ihren Solarstrom ebenfalls direkt vermarkten. Eine finanzielle Förderung über das EEG ist jedoch nur noch über eine erfolgreiche Teilnahme an einer Ausschreibung möglich. Mit dem Ausschreibungsmodell wird künftig die Höhe der Förderung, in diesem Fall die Marktprämie, nicht mehr gesetzlich festgeschrieben, sondern im Wettbewerb ermittelt. Bei Freiflächenanlagen ist das bereits üblich: Dort gewinnen diejenigen Bieter von Photovoltaikanlagen die Ausschreibung, die die Solaranlagen für die geringste Vergütung bauen und betreiben. Mit Inkrafttreten des EEG 2017 gilt die Ausschreibungspflicht nun auch für Dachanlagen über 750 kWp. Eigenverbrauch ist für diese Anlagen nicht mehr gestattet.

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